Allgemeine Geschäftsbedingungen/Teilnahmebedingungen (gültig für alle Teilnehmer/innen ab dem 01.01.2021)

Allgemein

Ob die Teilnahme am Yogaunterricht mit der jeweiligen körperlichen und psychischen Verfassung zu vereinbaren ist, muss jede/r Teilnehmer/in in eigener Verantwortung (ggf. unter Einbeziehung ärztlichen Rates) selbst entscheiden. Eine Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden wird nicht vom Kursleiter/Yoga-in-Kiel übernommen.

Es erleichtert die Praxis, wenn der Magen nicht zu voll ist. Daher empfiehlt es sich, 1-2 Stunden vor der Yogapraxis keine größeren Mahlzeiten zu sich zu nehmen.

Auf Wertgegenstände und Garderobe ist selbst zu achten; Yoga-in-Kiel schließt jegliche Haftung oder Gewähr aus.

Einlass zum Yoga-Studio ist immer ab 15 Minuten vor Beginn der jeweiligen Stunde. Bitte sei pünktlich.

Um keine wichtigen Informationen zu verpassen, schaue bitte regelmäßig auf die Homepage www.yoga-in-kiel.de oder im Yogastudio auf das Infobrett.
Zusätzlich ist es gut zu wissen, dass „Tilda“, unsere Hündin, manchmal als Unterstützung dabei ist. Sie hat natürlich ihren eigenen Platz.

Hygieneregeln und Pandemierelevante Informationen sind zu respektieren und zu beachten. Separate Informationen sind auf der News Seite zu finden.

Änderung von Angebot und Öffnungszeiten

Es liegt im Ermessen von Yoga-in-Kiel, Änderungen im Stundenplan, beim Lehrpersonal und bei den Preisen vorzunehmen.

Im Sommer, ebenso zwischen Weihnachten und Neujahr sowie an den gesetzlichen Feiertagen ist Yoga-in-Kiel unter Umständen wegen Urlaub geschlossen,

Urlaub wird aber rechtzeitig angekündigt.

Wegen Urlaub und Fortbildung behält sich Yoga-in-Kiel vor für insgesamt ca. 6 Wochen im Jahr den Unterricht auszusetzen oder zu reduzieren. Ein Anspruch auf Ersatz der hierdurch ausgefallenen Stunden besteht nicht.

Im Falle von Krankheit oder anderweitiger Verhinderung von Lehrern von Yoga-in-Kiel wird sich das Studio bemühen, eine Vertretung für den jeweiligen Kurs zu organisieren. Sollte dies ausnahmsweise nicht gelingen, so kann ein Kurs ausfallen, ohne dass die Teilnehmer zu einer Kürzung oder Rückforderung der Teilnahmegebühren berechtigt sind.

Mitgliedschaften und Kündigung

Monatskarte 4x – 4 frei wählbare Yoga-Stunden pro Monat: 50€ / Student 44€ –
Mindestlaufzeit 6 Monate, jede weitere Stunde 10€
Nicht wahrgenommene Stunden können nicht mit in den neuen Monat genommen werden!
Die Mitgliedschaft kann schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich danach automatisch um 1 Monat.

Monatskarte 8x – 8 frei wählbareYoga-Stunden pro Monat: 75€ / Student 69€ –
Mindestlaufzeit 1 Jahr, jede weitere Stunde 10€
Nicht wahrgenommene Stunden können nicht mit in den neuen Monat genommen werden!
Inhaber/innen erhalten Ermäßigung an bestimmten Workshops, die von unseren eigenen Yoga-Lehrerinnen gegeben werden. Workshops mit externen Lehrer/innen sind nicht ermäßigt. Falls du eine Pause einlegen möchtest, besteht die Möglichkeit, den Vertrag 1x pro Kalenderjahr für 1 Monat an eine andere Person, die keine Karte bei YiK besitzt, zu übertragen. Dies muss das Mitglied vier Wochen im Voraus ankündigen.
Die Mitgliedschaft kann schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich danach automatisch um 3 Monate.

OM12 – Unlimited 95€ / Student 85€ (Mindestlaufzeit 1 Jahr)
berechtigen zu uneingeschränkter Teilnahme an unseren regulären Yogastunden.
Inhaber/innen erhalten Ermäßigung an bestimmten Workshops, die von unseren eigenen Yoga-Lehrerinnen gegeben werden. Workshops mit externen Lehrer/innen sind nicht ermäßigt. Falls du eine Pause einlegen möchtest, besteht die Möglichkeit, den Vertrag 1x pro Kalenderjahr für 1 Monat an eine andere Person, die keine Karte bei YiK besitzt, zu übertragen. Dies muss das Mitglied vier Wochen im Voraus ankündigen.
Die Mitgliedschaft kann schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich danach automatisch um 3 Monate.

OM1 – Unlimited 115€/ Student 100€ (1 Monat gültig, nicht automatisch verlängert)
berechtigen zu uneingeschränkter Teilnahme an unseren regulären Yogastunden.
Inhaber/innen erhalten Ermäßigung an bestimmten Workshops, die von unseren eigenen Yoga-Lehrerinnen gegeben werden und in dem Vertragszeitraum stattfinden. Workshops mit externen Lehrer/innen sind nicht ermäßigt.

Krankheit/Reha/Schwangerschaft

Bei Krankheit von mindestens 4 Wochen und unter Vorlage eines ärztlichen Attestes kann die Mitgliedschaft um diesen Zeitraum kostenfrei verlängert werden.

Im Falle einer Schwangerschaft ist das kostenlose Aussetzen ab 1 Monat vor Entbindung möglich und bis zu 3 Monate danach. Dies muss 4 Wochen vorher schriftlich angekündigt werden. Die Mitgliedschaft wird um diesen Zeitraum verlängert.

Lastschriftverfahren

Mit der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird Emma Hermansson/Yoga in Kiel ermächtigt, Monatsbeiträge (jeweils zum 5. des Monats) abzubuchen. Für ausreichende Kontodeckung ist zu sorgen. Zusätzliche Kosten aufgrund unzureichender Kontodeckung (Gebühren und Auslagen je Fehlbuchung in Höhe von derzeit 10-15,- €) werden beim folgenden Beitragseinzug zusätzlich eingezogen.

Alle Preise verstehen sich inklusive 19% Mehrwertsteuer

Online-Live-Yogastunden

Die Stunden sind für alle gedacht und du praktizierst, wie immer, so wie es gut für dich ist. Du praktizierst auf eigener Verantwortung. Finde deine Variationen und deinen Freiraum in der Praxis aber achte ebenso auf deine Gesundheit.

Haftungsvereinbarung:

Diese Yoga-Stunde findet aufgrund besonderer Umstände und im gegenseitigen Einvernehmen als Onlinestunde beziehungsweise als Livestream statt. Dies hat zur Folge, dass ich als Yogalehrerin nicht wie bei einer sonstigen Präsenzveranstaltung sofort bei Problemfällen und Fehlstellungen eingreifen kann. Die TeilnehmerInnen akzeptieren diese besondere Form des Yoga-Unterrichts.

Das Yoga-Studio und die Yogalehrerin haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Teilnehmers. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Teilnehmers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Yoga-Studios, der Yogalehrerin, deren gesetzlichen VertreterInnen oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die YogaschülerInnen treffen bei dieser besonderen Form des Yoga-Unterrichts besondere Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten. Bei Unklarheiten, Problemfällen und Fehlstellungen haben sie unverzüglich Kontakt mit der Yogalehrerin aufzunehmen und um eine Klärung zu bitten.